26.
Nov
2009
Lernhilfen PDF Drucken E-Mail

Die Lernhilfen nach §13.1 und §16 SBG VIII befähigen Schüler und Schülerinnen und deren Familien, die Anforderungen des Schulalltags selbstständig(er) zu bewältigen.

Teilnehmerinnen und Teilnehmer:
Schüler und Schülerinnen der Grund-, Haupt- und Förderschulen in der Region München Süd-West. Die Aufnahme erfolgt über Antragstellung bei einem Sozialbürgerhaus.

Angebot:
Die Unterrichtsstunden finden an 2 Nachmittagen in der Woche je 2 Stunden in Kleingruppen mit durchschnittlich 4 Schülern/-innen statt.

Kosten: keine
Die Finanzierung übernimmt das Stadtjugendamt der Landeshauptstadt München.